Der Aabacus-ZAK bietet seine Dienste auf privatärztlicher Basis an. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte bzw. für Zahnärzte (GOÄ/GOZ).

Abhängig von Wochentag, Uhrzeit, Aufwand und Tätigkeit liegen die Behandlungskosten in der Regel zwischen 70,- und 170,- Euro (Richtwerte), für Kassenpatienten und Selbstzahler in der Regel zwischen 50,- und 150,- Euro.

Wenn Sie oder Ihr Kind privat oder zusatzversichert (z.B. Beihilfe, bestimmte Tarife der Zusatzversicherungen) sind, werden die entstehenden Kosten in der Regel vollständig übernommen.

Sind Sie nicht privat versichert und nehmen unsere Dienste in Anspruch, sollten Sie dennoch unbedingt bei Ihrer Krankenkasse um die Kostenerstattung für die Behandlung zu Hause bitten.

Zumindest können Sie in einem bestimmten Rahmen die Kosten als ausserordentliche Belastung steuerlich mit dem Vermerk "nach §33 Einkommenssteuergesetz" geltend machen .